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   BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64   

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BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64 (https://dejure.org/1965,89)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1965 - VI C 37.64 (https://dejure.org/1965,89)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1965 - VI C 37.64 (https://dejure.org/1965,89)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils durch ein klageabweisendes Sachurteil bei lediglicher Einlegung der Berufung durch den Kläger - (Teil-)Verweisung bei mehrfachem Klagegrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 45
  • MDR 1966, 170
  • DÖV 1966, 424
  • JR 1966, 153
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Zum Verwaltungsrechtsweg und zur Frage der (Teil-)Verweisung bei mehrfachem Klagegrund (im Anschluß an BVerwGE 12, 64 [BVerwG 15.02.1961 - V C 105/60] und 18, 181).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15. Februar 1961 (BVerwGE 12, 64 [BVerwG 15.02.1961 - V C 105/60] [65] = Buchholz BVerwG 310, § 41 VwGO Nr. 3) ausgeführt hat, ist bei der Prüfung des Rechtsweges von den Behauptungen des Klägers auszugehen.

  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Wie weiterhin der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27. April 1954 (BGHZ 13, 145 [154]) zutreffend ausgeführt hat, braucht nicht untersucht zu werden, ob es sich um einen Fall der echten Klagenhäufung oder nur um die mehrfache Begründung desselben prozessualen Anspruchs handelt, denn selbst bei Klagenhäufung wäre ebenso wie bei der Annahme einer mehrfachen Begründung desselben prozessualen Anspruchs ein Teilurteil über einen der Klagegründe nicht zulässig.
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12, 13 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54]], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 - und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen, sie hatte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und angeben müssen, von welchen "Zentralstellen" welche Auskünfte hätten eingeholt werden sollen.
  • BVerwG, 09.04.1964 - II C 47.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Ist dagegen bei mehrfacher - auch bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger - Begründung des einen Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht hinsichtlich eines der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich weiterer Klagegründe unzulässig, so ist eine Verweisung an das für die weiteren Klagegründe zuständige Gericht nicht statthaft; so Urteil vom 9. April 1964 (BVerwGE 18, 181 [BVerwG 09.04.1964 - II C 47/63] [182, 183]) mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum.
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 88.61

    Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12, 13 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54]], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 - und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen, sie hatte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und angeben müssen, von welchen "Zentralstellen" welche Auskünfte hätten eingeholt werden sollen.
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12, 13 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54]], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 - und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen, sie hatte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und angeben müssen, von welchen "Zentralstellen" welche Auskünfte hätten eingeholt werden sollen.
  • BVerwG, 19.12.1963 - VI C 167.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Soweit zur Begründung eines Verfahrensmangels auf Tatsachen Bezug genommen wird, die sich aus vorinstanzlichen Schriftsätzen der Beteiligten ergeben sollen, ist deshalb nach ständiger revisionsgerichtlicher Rechtsprechung Angabe des Schriftsatzes und bei umfangreicheren Schriftsätzen nähere Bezeichnung der Schriftsatzstelle erforderlich (Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG VI C 167.62 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 188.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12, 13 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54]], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 - und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen, sie hatte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und angeben müssen, von welchen "Zentralstellen" welche Auskünfte hätten eingeholt werden sollen.
  • BVerwG, 24.04.1957 - VI B 47.56

    Beschwerde gegen eine Nichtzulassung einer Revision in Sachen preußische

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Es ist dem Verwaltungsgericht zwar nicht verwehrt, die Klage schon deshalb abzuweisen, weil es die Beamteneigenschaft als nicht erwiesen ansieht (vgl. z.B. den Beschluß vom 24. April 1957 - BVerwG VI B 47.56 -, in dem die Beamteneigenschaft der Notare verneint worden ist), es ist ihm aber erst recht nicht verwehrt, eine Abweisung auf Verneinung beider Tatbestandsmerkmale zu stützen, wie es hier geschehen ist.
  • BVerwG, 27.11.1957 - VI CB 307.57
    Auszug aus BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch im Beschluß vom 27. November 1957 - BVerwG VI CB 307.57 - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 536 ZPO entschieden, daß das Berufungsgericht ein im ersten Rechtszuge ergangenes Prozeßurteil durch ein klageabweisendes Sachurteil auch dann ersetzen darf, wenn nur der Kläger Berufung eingelegt hat.
  • RG, 01.11.1934 - VI 384/34

    1. Haftet der Eigentümer einer gewerblich benutzten Dampflokomobile, wenn bei

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    So ist etwa für einen Schadensersatzanspruch eines Beamten, soweit er aus einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht hergeleitet wird, der Verwaltungsrechtsweg gegeben, während wegen des gleichen Anspruchs, soweit er auf eine Amtspflichtverletzung gestützt wird, der Rechtsweg zu den Zivilgerichten beschritten werden muß (vgl. BVerwGE 13, 17 [25 ff.]; 18, 181 [183]; 22, 45 ff.).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Insoweit gilt nichts anderes als bei § 41 Abs. 3 Satz 1 VwGO a.F. und § 17 Abs. 3 Satz 1 GVG a.F., denen § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG nachgebildet ist (vgl. BVerwGE 18, 181 ; 22, 45 ; BGH, Urteile vom 27. Oktober 1988 - III ZR 23/88 - <NVwZ 1990, S. 297 f.> und vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - <NVwZ 1990, S. 1103 f.>).
  • BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88

    Gutgläubiger Erwerb von Eigentum an abhanden gekommenen Sachen in einer

    Von diesem Grundsatz sind auch für ihren Bereich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 18, 181, 182; 22, 45, 46) [BVerwG 15.09.1965 - VI C 37/64]und das Bundesarbeitsgericht (BAGE 6, 300, 306) ausgegangen.
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